Erklärung zu Nachhaltigkeit, Geschäftsethik, Sozialer Verantwortung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Müller-BBM Building Solutions GmbH als Teil der Gesellschaft nimmt im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten soziale und ökologische Verantwortung wahr. Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene, soziale Verantwortung und ein fairer Umgang mit Geschäftspartnern gehören bei uns zur gelebten Unternehmenskultur. Wir beeinflussen durch unsere Geschäftstätigkeit die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden und Kunden, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld.
Um unserer unternehmerischen Verantwortung in diesen Punkten nachzukommen, befolgen wir unsere konkretisierten Unternehmensleitsätze und Ziele der Müller-BBM Gruppe. Sie basieren auf den zehn Prinzipien der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Als Dienstleister verfügt die Müller-BBM Building Solutions GmbH über keine relevanten Produktionsanlagen – unsere Tätigkeit führt in der Regel nicht zur Emission von Schadstoffen. Die Themen des Umweltschutzes sind ein wichtiger Bestandteil unserer operativen Arbeitsgebiete. Unser Engagement für den Schutz der Umwelt und für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung umfasst unter anderem:
- Die Förderung und Subventionierung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
- Das Recyceln von Papier, gebrauchter Batterien und Tonerkartuschen.
- Die Beschaffung von Firmenwagen mit niedrigem Verbrauch bzw. mit Elektroantrieb und hoher Wirtschaftlichkeit.
- Wenn möglich der Ersatz von Firmenfahrzeugen durch bedarfsweise Nutzung von Sharing-Fahrzeugen.
- Die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Beschaffung von Dienstfahrrädern.
- Die sukzessive Umstellung batteriebetriebener Messgeräte auf Modelle, die mit wiederaufladbaren Batterien betrieben werden können.
- Die Einführung einer papierlosen Archivierung.
- Die Förderung von Videokonferenzen zwischen Standorten und Schwesterunternehmen zur Reduktion des Reiseaufwands.
- Der Bau neuer Firmengebäude nach den höchsten Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit (inkl. BHKW, PV).
- Die effektive und effiziente Nutzung von Materialien, Energie und Wasser.
- Die Minimierung sämtlicher Umweltauswirkungen, insbesondere der Abfall-, Abwasser, Luft- und Lärmbelastung, aber auch des Logistik- und Transportaufwands.
- Förderung von Dekarbonisierung.
- Die Sicherung der Artenvielfalt und der Bodenqualität. Eine Verunreinigung des Bodens ist unter allen Umständen zu vermeiden.
- Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft wie etwa Materialreduzierung- und Substitution sowie gemeinschaftliche Nutzung, Instandhaltung, Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling.
- Die Einhaltung sämtlicher geltender Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
- Wir verhalten uns sozial verantwortungsvoll gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und gegenüber der Gesellschaft. Wir sorgen für die Einhaltung und Erfüllung rechtlicher und gesellschaftlicher Verpflichtungen im Kontext unserer Geschäftstätigkeit.
Dadurch wird unsere Unternehmenskultur geprägt und zeigt sich unter anderem in den weiteren Punkten.
Geschäftsethik und Soziale Verantwortung
- Die Sicherung der Artenvielfalt und der Bodenqualität. Eine Verunreinigung des Bodens ist unter allen Umständen zu vermeiden.
- Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft wie etwa Materialreduzierung- und Substitution sowie gemeinschaftliche Nutzung, Instandhaltung, Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling.
- Die Einhaltung sämtlicher geltender Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
- Wir verhalten uns sozial verantwortungsvoll gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und gegenüber der Gesellschaft. Wir sorgen für die Einhaltung und Erfüllung rechtlicher und gesellschaftlicher Verpflichtungen im Kontext unserer Geschäftstätigkeit.
- Dadurch wird unsere Unternehmenskultur geprägt und zeigt sich unter anderem in folgenden Punkten:
- Die Einstellung kompetenter Mitarbeiter*innen und die Sicherstellung kontinuierlicher Weiterbildung.
- Die überwiegende Festanstellung der Mitarbeitenden und leistungsgerechte Bezahlung.
- Ein breit gestreutes und für alle Mitarbeitenden offenes Beteiligungsprogramm.
- Die Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen.
- Das Angebot eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement für Mitarbeitende nach längerer oder häufiger Erkrankung.
- Die Achtung der Menschenrechte und das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit.
- Die Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit.
- Die Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art:
Das arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbot des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) gilt für Benachteiligungen von Beschäftigten aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität. Für Beschäftigte mit Schwerbehinderungen gilt darüber hinaus das Diskriminierungsverbot des SGB IX. Der Schutz vor Diskriminierungen gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen und privaten Sektor. Er reicht von der Bewerbung über die Einstellung, die Beförderung, die Arbeitsbedingungen (z. B. die Höhe des Einkommens, die Arbeitszeit, Urlaub und die würdevolle Behandlung im Arbeitsumfeld) bis zur Kündigung und betrieblichen Altersvorsorge.
Beschäftigte, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten diskriminiert fühlen, haben immer das Recht, sich bei der Personalabteilung oder der Geschäftsführung zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit einer Diskriminierungskategorie benachteiligt fühlen. Die Beschwerde wird geprüft und das Ergebnis wird der Person, die die Beschwerde eingereicht hat, mitgeteilt. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis der Prüfung gibt es nicht. Die Beschwerde muss keine bestimmte Form haben, die Schriftform ist jedoch zu empfehlen. Der Person darf kein Nachteil entstehen, weil sie sich beschwert.
- Die Beachtung der Rechte von Minderheiten und indigenen Völker.
- Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Jede/r-Arbeitnehmer*in, die/der sich vom Arbeitgeber oder anderen Arbeitnehmer*innen des Betriebs benachteiligt, ungerechtfertigt behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt, hat das Recht, sich zu beschweren. Wegen der Erhebung einer Beschwerde entstehen dem/der Arbeitnehmer*in keine Nachteile. Dieses Benachteiligungsverbot greift auch dann ein, wenn die Beschwerde objektiv nicht berechtigt war.
- Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung.
- Die Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen.
- Die Herstellung von Bedingungen, die es den Mitarbeitenden erlauben, einen angemessenen Lebensstandard zu genießen.
- Eine Entlohnung, die die Sicherung der Existenz und soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht.
- Die Verwirklichung von Chancengleichheit und familienfreundlicher Rahmenbedingungen.
- sowie die Rechte der Frauen nach EU Themenpapier Nr. 26
- Das Verbot von Bestechung und Erpressung und die Verhinderung von Korruption.
- Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, wie z. B. der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften,
- Die Sicherstellung des geistigen Eigentums und ein vertrauensvoller Umgang mit zur Verfügung gestellten Informationen und Daten unter Beachtung von Eigentums- und Urheberrechten,
- Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter Einhaltung des Kartellrechts.
- Die Einhaltung der geltenden Vorschriften über die Offenlegung von Informationen.
- Die Erfüllung unserer gesellschaftlichen und gesetzlichen finanziellen Verantwortung.
- Die Vermeidung von Interessenskonflikten.
- Der Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften muss unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen
- Die Einhaltung außenwirtschaftlicher Vorschriften, sofern diese im Rahmen ihrer Verantwortung liegt. In diesem Zusammenhang werden nationale und internationale Wirtschaftssanktionen sowie Ausfuhrkontrollbestimmungen beachtet. Die Lieferanten verpflichten sich, den Zoll- und anderen Behörden bei Bedarf korrekte und wahrheitsgemäße Informationen darüber zukommen zu lassen.
Die Müller-BBM Building Solutions GmbH erklärt, dass im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen kein widerrechtlicher Erwerb, keine widerrechtliche Bebauung und keine widerrechtliche anderweitige Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern erfolgt, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Menschen sichert. Darüber hinaus gewährleisten wir, dass keine widerrechtlichen Zwangsräumungen stattfinden.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Müller-BBM Building Solutions GmbH betreibt ein Managementsystem, das Qualität, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfasst.
Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der Unternehmensziele. Hierzu wird Arbeitsschutz als Führungsaufgabe angesehen. Die Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeitende setzen sich gemeinsam und eigenverantwortlich für Arbeitsbedingungen ein, in denen Beschäftigte sicher, gesund und erfolgreich arbeiten können. Dazu gehören u. a.
- sichere und ergonomische Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.
- persönliche Schutzausrüstung
- Notfallvorsorge
- Handhabung von chemischen und/oder biologischen Stoffen
- Betriebsabläufe werden fortlaufend bewertet und optimiert, um das Risiko von Betriebsstörungen, gefährlichen Situationen und Arbeitsunfällen zu senken.
Dies schließt Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes ein, wozu auch Angebote der Alkohol-/Suchtprävention und der Suchthilfe im Betrieb zu zählen sind. Die Tatsache, dass konkrete Anzeichen für einen riskanten Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch bei Mitarbeitenden erst nach z. T. Jahren wahrgenommen werden können, macht es erforderlich, kontinuierlich und systematisch auf das Leistungs- und Arbeitsverhalten zu achten.
Alkohol- und Drogenkonsum (am Arbeitsplatz) und dadurch akut entstehende Gefahren werden thematisiert.
Mitarbeitende werden über die Gefahren des Alkohols und von Drogen bei ihrer Tätigkeit im Unternehmen und auf die Konsequenzen für sie selbst und ihr Umfeld aufgeklärt.
Dieser Verantwortung haben sich die Führungskräfte der Müller-BBM Building Solutions GmbH angenommen.
Die Müller-BBM Building Solutions GmbH erklärt hiermit, die vorgenannten Ziele und Prinzipien bei sämtlichen Geschäftstätigkeiten zu jeder Zeit zu befolgen und deren fortlaufende Weiterentwicklung voranzutreiben. Die nachhaltige Kombination aus wirtschaftlichem Erfolg, gesellschaftlicher Verantwortung und dem Schutz der Umwelt sichert unsere starke Marktstellung und trägt gleichzeitig zur Erfüllung der aktuellen und der zukünftigen Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft bei.
Erklärung zu Nachhaltigkeit & Ethik (PDF)